Der Gesetzesentwurf zum Wachstumschancengesetz sieht grundlegende Änderungen der Rechnungsstellung im Geschäftskundenumfeld (b-2-b) vor.
Spätestens ab dem 01.01.2027 sollen weder PDF noch Papier als Rechnungsdokument zugelassen werden.
ROADMAP
Das Ziel ist eine elektronische Rechnung in einem strukturierten Format, der X-Rechnung:
ELEKTRONISCHE RECHNUNG
Eine Rechnung in elektronischer Form
(elektronische Rechnung) ist:
EN 16931
Das Normenwerk EN 16931 „ELECTRONIC INVOICING“ bildet die Grundlage für die elektronische Rechnungsstellung.
Die EN 16931 besteht aus den Normenbestandteilen EN 16931-1 „Electronic invoicing – Part 1: Semantic data model of the core elements of an electronic invoice“ und weiteren sog. Technical Specifications und Technical Reports, die andere Aspekte regeln.
Sie werden an den entsprechenden Stellen referenziert.
Quelle: Koordinierungsstelle für IT Standards (KoSIT), https://www.xoev.de/de/xrechnung
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